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Unsere FAQ - wichtige Fragen und Antworten
- Wozu benötigt man überhaupt
einen Kfz-Sachverständigen?
Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachen wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, der Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen. Auf Nebenkosten wie An- und Abmeldekostenmeldung, Umbaukosten, Entsorgung usw. wird ebenfalls hingewiesen. Fast alle Versicherungen bieten inzwischen so genanntes "Schadenmanagement" an. Diese Leistungen hören sich für den Geschädigten zunächst sehr verlockend an, da mit kostenloser Hol- und Bringedienst, Reinigung usw. geworben wird. Dabei verzichtet man aber auf viele seiner zustehenden Rechte. Es kann dann durchaus sein, dass der Geschädigte keine Informationen erhält wo und wie sein Fahrzeug repariert wurde. Der Reparaturumfang und -weg wird nicht neutral, sondern in Absprache und nach Vorgaben der Versicherung festgelegt. Häufig handelt es sich bei den so genannten Partnerwerkstätten der Versicherungen auch nicht um markengebundene bzw. vom Hersteller autorisierte Betriebe, was eine Beeinträchtigung oder gar den Verlust der Garantie des Herstellers zur Folge haben kann. Ein möglicher merkantiler Minderwert wird ebenfalls häufig außer Acht gelassen. Auf die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis nach Herstellervorgaben bzw. auf eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes seines Vertrauens wird dadurch verzichtet. Auch die Automobilclubs ADAC, AvD usw. warnen daher vor dem so genannten "Schadenmanagement" der Versicherungen und empfehlen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall von seinem Recht gebrauch zu machen und auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es ist darauf zu achten, dass die Durchführung und Ermittlung von der Beweissicherung, merkantiler Wertminderung, Restwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, der korrekten und vollständigen Reparaturkosten, Schmerzensgeld, unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten uvm. nicht allein dem Unfallverursacher und dessen Versicherung überlassen werden.
- Wer
kommt für die Kosten des
Unfallgutachtens auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
- Reicht
ein Kostenvoranschlag
meiner Werkstatt nicht aus?
NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkostenvoranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.
Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.
In jedem Fall ist die Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen der sichere Weg.
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.
Nur ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten dient somit zur Beweissicherung. Verzichten Sie daher nicht auf Ihr Recht der freien Kfz-Gutachterwahl!
- Die
gegnerische Versicherung
möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken. Muss bzw. soll ich mich
darauf einlassen?
NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.
- Was
soll ich bei einem
Bagatellschaden
machen?
Aufgrund der Schadenminderungspflicht ist der Geschädigte daran gehalten, den Schaden möglichst gering zu halten. So wären die Kosten für ein ausführliches Kfz-Schadengutachten bei geringfügigen Schäden unverhältnismäßig hoch. In diesen Fällen bieten wir Ihnen daher die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Dieses Gutachten enthält zur Beweissicherung neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeugs und Lichtbilder des Fahrzeugs sowie dessen Beschädigungen. Mithilfe eines Kurzgutachtens können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern. Die Kosten eines Kurzgutachtens entsprechen denen eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Fachwerkstatt und werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. So haben Sie immer die Gewissheit, dass tatsächlich die gesamten, eventuell vorhandenen, Beschädigungen erkannt werden. Sollten Sie also z. B. nur Kratzer oder Dellen feststellen, begutachten wir auch diesen Unfallschaden für Sie.
- Die
Schuldfrage ist noch nicht
geklärt bzw. ich habe eine Teilschuld - Wie soll ich mich verhalten?
Bei noch unklarer Schuldfrage können Sie gerne unser Angebot der kostenlosen Beweissicherung nutzen. Dabei dokumentieren und fotografieren wir die Schäden an Ihrem Fahrzeug und archivieren die Beweismittel bis zu Klärung der Schuldfrage. Nach deren Klärung kann mit Hilfe der gespeicherten Beweismittel ein qualifiziertes Kfz-Schadengutachten erstellt werden. Bei Teilschuld können Sie entsprechend der Haftungsquote Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Die Kosten für das zur Schadenbezifferung notwendige Schadengutachten wird seitens der Versicherung entsprechend der Haftungsquote erstattet.
