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Kfz-Schadengutachten / Unfallgutachten

Um als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt zu werden, sollten Sie sich an einen unabhängigen Gutachter wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Schadengutachten exakt und neutral feststellt.

Ihr Recht: der Kfz-Gutachter Ihres Vertauens

Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie das uneingeschränkte Recht
einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges zu beauftragen, um Ihren Schadenersatzanspruch nachzuweisen.

Die Kosten für die Erstellung eines Schadengutachtens gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.


In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt. Es werden neben den Reparaturkosten, einer Fahrzeugbewertung und der Reparaturdauer auch eine eventuelle Wertminderung, der Restwert des Fahrzeuges, die Nutzungsausfallentschädigung und die Wiederbeschaffungsdauer dargelegt. In den von uns erstellten Gutachten werden die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen berücksichtigt.

Des Weiteren beinhaltet das Gutachten eine digitale Lichtbilddokumentation, in der das Fahrzeug und dessen Beschädigungen aufgezeigt werden. Etwaige Umbauten, wie z. B. Fahrzeugtieferlegungen, Leichtmetallfelgen und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden von uns bei der Gutachtenerstellung berücksichtigt.

Besichtigung vor Ort - schnell und unkompliziert

Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt dabei auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort, Ihrer Werkstatt oder vor unserem Büro in Berlin-Lichtenberg - selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen.

Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos zulassen. Ansonsten erfolgt die Fahrzeugbesichtigung am nächsten Tag bzw. nach Absprache. Die Gutachtenausarbeitung erfolgt i.d.R. innerhalb von 2 Tagen.

Das Gutachten wird anschließend per Post, per Email oder per Fax an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt und an Sie versandt.

Wir bieten dank modernster Technik zeitgemäße Kfz-Gutachten.


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Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 030 / 755 200 13